Barrierefreiheit
im Webdesign

Was bedeutet das?

Ab Mitte 2025 tritt eine entscheidende Änderung in Kraft: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Barrierefreiheit für Webseiten und Apps gesetzlich verpflichtend. Barrierefreiheit wird dann nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich gefordert. Dies basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich stark an den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert. Diese Richtlinien legen klare Standards fest, um sicherzustellen, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, auf digitale Inhalte zugreifen können.

Wen betrifft das?

Alle Unternehmen, die ihre Dienstleistungen online bewerben und dabei Kontaktformulare oder Terminbuchungssysteme anbieten, sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen. Das bedeutet, dass ab dem 28. Juni 2025 diese Online-Dienste barrierefrei zugänglich sein müssen. Zu den betroffenen Dienstleistungen zählen unter anderem: Telefon- und Messenger-Dienste, Elektronischer Geschäftsverkehr (z. B. Webshops), Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken auf Webseiten. Unternehmen, die online agieren und solche Funktionen bereitstellen, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Barrierefreiheit wird somit zu einer Pflicht für alle, die online mit ihren Kunden interagieren. Ausnahmen: Kleinunternehmen, private oder B2B Angebote sind ausgenommen. Besprechen Sie dies mit Ihrem Rechtsberater. Mehr Infos hier.

Barrierefreies Webdesign

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Verständliche Sprache und Navigation

Texte sollten in einfacher, klarer Sprache verfasst werden, um möglichst vielen Nutzern den Zugang zu erleichtern. Außerdem müssen Navigationselemente strukturiert und übersichtlich sein, damit alle Nutzer sich leicht zurechtfinden können.

Benutzerfreundliche und barrierefreie Formulare

Formulare müssen logisch aufgebaut und mit klaren Beschriftungen versehen sein, um eine einfache und intuitive Bedienung zu gewährleisten. Eingabefehler sollten durch entsprechende Hinweise leicht verständlich gemacht werden. 

Tastaturbedienung von Links und Schaltflächen

Alle interaktiven Elemente, wie Buttons und Links, müssen vollständig über die Tastatur bedienbar sein. Dies gewährleistet, dass Nutzer, die keine Maus verwenden können, trotzdem alle Funktionen der Website uneingeschränkt nutzen können.

Ausreichender Kontrast und Farben

Die Wahrnehmung von Text und visuellen Inhalten muss für alle Nutzer, einschließlich Sehbehinderter, gewährleistet sein. Kontraste zwischen Texten und Hintergrund müssen hoch genug sein, um die Lesbarkeit zu optimieren. Auch bei einer vergrößerten Darstellung oder Anpassung der Farbpalette durch Nutzer sollten alle wesentlichen Inhalte gut erkennbar bleiben. 

Strukturierte Inhalte und Linearisierbarkeit

Die Inhalte müssen sinnvoll strukturiert sein, sodass assistive Technologien sie in einer logischen Reihenfolge vorlesen können. Dies umfasst den korrekten Einsatz von HTML-Elementen wie Überschriften, Listen und Absätzen, sowie die Bereitstellung einer klaren Seitenstruktur, die auch bei ausgeschaltetem Layout (CSS) gut navigierbar ist.

Screenreader-Kompatibilität und Alternativen für Multimedia

Inhalte wie Bilder müssen mit Textalternativen (Alt-Tags) versehen werden, damit sie von Screenreadern vorgelesen werden können. Multimedia-Inhalte wie Videos benötigen zudem Untertitel und Audiodeskriptionen, um sowohl für seh- als auch hörgeschädigte Nutzer zugänglich zu sein.

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Gibt es Förderungen für Barrierefreiheit?

Ja, es gibt attraktive Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Barrierefreiheit. Die Aktion Mensch bietet eine Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro, die speziell für die digitale Barrierefreiheit genutzt werden kann. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung barrierefreier Websites nach den Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0. Pro Projektpartner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt, jedoch können Organisationen mit mehreren Einrichtungen für jede dieser Einrichtungen eine eigene Förderung beantragen. Idunatek unterstützt Sie nicht nur bei der technischen Umsetzung Ihrer barrierefreien Website, sondern steht Ihnen auch bei der Antragstellung zur Seite, sodass Sie die Förderung optimal nutzen können.

Was kostet barrierefreies Webdesign?

Die Kosten für barrierefreies Webdesign können je nach Komplexität der Website und den erforderlichen Anpassungen stark variieren. Einfache Webseiten und Webshops, die nur kleinere Änderungen benötigen, um barrierefrei zu werden, können vergleichsweise kostengünstig angepasst werden. Aufwändigere Webprojekte, die eine umfassende Überarbeitung oder Neuentwicklung erfordern, sind mit höheren Kosten verbunden. Die Investition in Barrierefreiheit ist jedoch langfristig vorteilhaft: Sie erhöht die Nutzerfreundlichkeit für alle und schützt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. Gerne können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen, das auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Weitere Fragen?

Ausnahmen von der Pflicht

Nicht alle Webseiten sind verpflichtet, die Vorgaben des BFSG umzusetzen. Private Angebote sowie rein geschäftliche (B2B) Dienstleistungen fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen gelten Betriebe, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro erzielen. Darüber hinaus können Unternehmen von den Verpflichtungen des BFSG befreit werden, wenn die erforderlichen Änderungen ein wirtschaftliches Risiko darstellen. Konsultieren Sie Ihren Rechtsbeistand, um sicherzustellen, dass Sie über Ihre rechtlichen Optionen informiert sind.

Vorteile von Barrierefreiheit

Auch wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, bringt eine solche Entscheidung viele Vorteile mit sich. Eine barrierefreie Website erhöht nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern spricht auch mehr Menschen an. Menschen mit Behinderungen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, werden Ihre Webseite besser nutzen können und erhalten eine inklusive Gleichbehandlung. Daher sollten Sie Barrierefreiheit auch in neuen Projekten immer berücksichtigen, unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen. Setzen Sie auf inklusives Webdesign, profitieren alle gemeinsam von den Vorteilen! Dadurch werden soziale Interaktionen gefördert und das Gemeinschaftsgefühl gestärkt.

Inklusion durch barrierefreies Webdesign

Barrierefreiheit ist ein entscheidender Schritt zur Inklusion. Durch die Schaffung zugänglicher digitaler Inhalte ermöglichen Sie Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen, sondern kommt auch älteren Menschen und anderen Nutzergruppen zugute, die möglicherweise Unterstützung benötigen. Inklusion durch Barrierefreiheit verbessert nicht nur das Wohlbefinden der betroffenen Personen, sondern schafft generell ein Umfeld, in dem alle gleichberechtigt teilnehmen können.

 

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Barrierefreiheit Webdesign - barrierefreie Webseiten

genossenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Selbstständigen

100%

Transparente Kommunikation

100%

Persönliche langfristige Zusammenarbeit

100%

mindestens 3% des Gesamtumsatzes werden gespendet

3%
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